Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmerkreis
    Zu den Seminaren können in der Regel nur MAV-Mitglieder angemeldet werden. Sind einzelne Seminare für weitere Zielgruppen geöffnet, ist dies bei der Ausschreibung angegeben.
     
  2. Anmeldung
    Die Anmeldung von konkret benannten MAV-Mitgliedern kann ab Erscheinen des Seminarhefts zu allen angebotenen Veranstaltungen erfolgen. Dies ist über unsere Homepage www.lakimav.de möglich. Gehen Sie dort in unsere Rubrik Seminare und wählen Sie Seminare 2026. Klicken Sie auf den dort hinterlegten Link und Sie befinden sich im Online-Portal und werden auf das Anmeldesystem weitergeleitet. Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden angenommen und erzeugen eine Anmeldung.

    Die Anmeldung ist verbindlich. Sie erkennen mit Ihrer Anmeldung diese Teilnahmebedingungen an.
     
  3. Belegung
    Für die Belegung der Seminare gilt ausschließlich die Reihenfolge des Eingangs der vollständig ausgefüllten Anmeldungen bei uns.
     
  4. Zusage/Absage durch die LakiMAV
    Sie erhalten von uns zeitnah eine Absage, falls die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

    Eine Zusage erhalten Sie von uns, sobald die Mindestteilnehmerzahl für das jeweilige Seminar erreicht und somit gesichert ist, dass die Veranstaltung stattfinden kann. Die Kommunikation erfolgt seitens der LakiMAV ausschließlich über die MAV-Funktionsadresse, die im System hinterlegt ist.

    Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen zu Ihrer Anmeldung ab.
     
  5. Weitere Informationen
    Bis drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden ein Detailprogramm, weitere Informationen zum Seminar (Anfahrtsskizze etc.) und eine Teilnehmerliste (zur Bildung von Fahrgemeinschaften) zugesandt.
     
  6. Rechnung, Zahlweise und Fälligkeit
    Die Seminarrechnung wird an die MAV-Funktionsadresse gesandt. Der bzw. die MAV-Vorsitzende übermittelt diese sofort an die Dienststellenleitung, die die Seminarrechnung vor Seminarbeginn per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.

    Da die LakiMAV von der Umsatzsteuer befreit ist, erhalten Sie eine Gesamtrechnung.

    Die LakiMAV stellt eine Seminarrechnung aus, die die Seminargebühr und die im jeweiligen Tagungshaus entstandenen Kosten für Übernachtung und/oder Verpflegung beinhaltet.
     
  7. Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar
    Ein Rücktritt von der Anmeldung löst immer Kosten aus: Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € wird in jedem Fall fällig. Bei der Abmeldung nach Anmeldeschluss werden 50% der Seminargebühren und der Übernachtungs-/ Verpflegungskosten fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in vorhanden ist. Erfolgt die Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung (bei entschuldigtem Fehlen, unentschuldigtem Fehlen, Krankheit), wird der volle Seminarbeitrag fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in vorhanden ist. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich bei der Anmeldeadresse eingehen. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Abmeldung und die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr bzw. den (anteiligen) Seminarbeitrag. Eine Übertragung der Anmeldung auf ein anderes Mitglied Ihrer MAV ist nach Rücksprache mit unserem Sekretariat möglich. Vor Anmeldeschluss entstehen dabei keine Gebühren, nach Anmeldeschluss   wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig.
     
  8. Absage eines Seminars
    Wir behalten uns vor, ein Seminar bei Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines/r maßgeblichen Referenten/in auch kurzfristig abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

Informationen und Hinweise

  1. Für die Teilnahme eines MAV-Mitglieds an einer Fortbildung ist es notwendig, dass die MAV die Entsendung des Mitglieds vorher beschlossen hat.
     
  2. Bitte denken Sie daran, immer rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung einen Dienstbefreiungsantrag und einen Antrag auf Übernahme der Seminargebühren bei Ihrem Dienst- geber zu stellen. Sie können hierzu die nebenstehende Vorlage verwenden.
     
  3. Alle Mitglieder einer MAV haben die Möglichkeit an Fortbildungen teilzunehmen, die ihnen die für ihre Tätigkeit in der MAV nötigen Kenntnisse vermitteln. Der Anspruch auf Dienstbefreiung in diesem Zusammenhang beträgt nach § 19 Abs. 3 MVG. Württemberg vier Wochen (20 Arbeitstage) in der Amtszeit.
     
  4. Die wegen der Teilnahme an Seminaren versäumte Arbeitszeit ist nach § 19 Abs. 3 MVG.Württemberg zu vergüten. Die tägliche Höchstgrenze beträgt 7,8 Stunden (auch für Teilzeitbeschäftigte). Für die Zahlung der aus diesem Anlass entstehenden Seminargebühr gilt § 30 Abs. 4 MVG.Württemberg.
     
  5. Bitte denken Sie daran, dass die Seminargebühren (siehe unter Teilnahmebedingungen) auch anfallen, wenn Sie unverschuldet, z. B. wegen Krankheit, nicht am Seminar teilnehmen können und aus Ihrer MAV keine Ersatzperson teilnehmen kann. Dieses Risiko kann durch eine Reisekostenrücktrittsversicherung begrenzt werden. Ihre Dienststellenleitung kann eine solche bei einem Versicherungsunternehmen abschließen, da es sich auch bei dienstlich besuchten Seminaren um „Reisen“ handelt. Es ist ebenso möglich, dass Dienststellen pauschale Reisekostenrücktrittsversicherungen für die Dienstreisen aller Mitarbeitenden abschließen.

Evangelische Landeskirche in Württemberg

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