Studientag zu BEM
Seminarbeschreibung
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen krank waren. Dieses Verfahren der betrieblichen Gesundheitsförderung beinhaltet die Chance, die Betroffenen in der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen und in der Dienststelle Abläufe zu optimieren. BEM ist ein Füreinander und Miteinander und soll für den Arbeitnehmenden wie auch den Arbeitgebenden gewinnbringend sein.
Die Dienststellenleitung und die MAV sind gemeinsam für die Dienststelle verantwortlich. Deshalb ermöglichen wir mit diesem Studientag beiden Seiten gemeinsam, ein Grundwissen von BEM zu bekommen und ihre Situation in Bezug auf BEM vor Ort in den Blick zu nehmen.
Eine gute Idee wäre es also, wenn sich ein Dienststellen- und ein MAV-Mitglied gemeinsam anmelden und auf den Weg machen würden.
Seminarziele
Die Teilnehmenden kennen die Hintergründe und Ziele von BEM. Sie haben einen Überblick über den Verfahrensablauf gewonnen. Sie nehmen die Situation vor Ort in ihren Dienststellen lösungsorientiert in den Blick.
Seminarinhalte
- Voraussetzungen und Ziele eines BEM-Verfahrens
- Ablauf eines BEM-Verfahrens
- Rechte und Pflichten aller Beteiligten
- Sinnvolle Bildung des BEM-Teams
- Präventive Maßnahmen zur Vermeidung längerer Arbeitsunfähigkeiten
- Dienstvereinbarung zu BEM
Zielgruppe
BEM-Beauftragte aus MAV und Dienststelle
Status: Plätze frei
Kursnr.: 27LMW-11
Beginn: Mi., 13.10.2027, 09:30 Uhr
Ende: Mi., 13.10.2027, 16:30 Uhr
Kursort: Bad Boll, Evangelische Tagungsstätte
Gebühr: 130,00 €
Akademieweg 11
73087 Bad Boll
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